
Die Umsatzgrenze für die sog. Ist-Besteuerung soll ab 2012 dauerhaft auf 500.000 € angehoben werden.
Hintergrund: Durch die Ist- bzw. Soll-Besteuerung wird der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer geregelt. Bei der Soll-Besteuerung erfolgt die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Hierbei entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist. Keine Rolle spielt damit, ob die Rechnung vom Kunden auch tatsächlich bezahlt worden ist. Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer also ggf. vorfinanzieren.
Alternativ zur Soll-Besteuerung können jedoch Unternehmer, die einen Vorjahresumsatz von maximal 500.000 € erwirtschaftet haben, die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beim Finanzamt beantragen (sog. Ist-Besteuerung). Dann muss die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt abgeführt werden, wenn und soweit der Rechnungsbetrag vom Kunden bezahlt worden ist. Die Umsatzgrenze in Höhe von 500.000 € ist allerdings bis zum 31. 12. 2011 befristet. Eigentlich würde sie danach wieder – wie vor Mitte 2009 – auf 250.000 € absinken. Um dies zu verhindern, beabsichtigt die Bundesregierung nunmehr, ab Januar 2012 die Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 € zu belassen.
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