Steuerberater Mario Schwarz

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Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Steuerberater Mario Schwarz

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Übertragen Sie Ihr Vermögen steuersparend - Information zur aktuellen GesetzeslageÜbertragen Sie Ihr Vermögen steuersparend

Information zur aktuellen Gesetzeslage

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Seit den umfangreichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform 2009 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, wie zum Beispiel:

  • das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit Änderungen von Steuersätzen und Verschonungsregelungen bei Unternehmensnachfolge
  • der Anwendungserlass mit Änderungen bei Grundbesitzbewertungen und Betriebs- und Anteilsbewertungen

Mitte 2011 führten koordinierte Ländererlasse zu umfangreichen Änderungen bei der Behandlung von gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Leistungsauflage sowie der Ermittlung des Substanzwertes bei der Betriebs- und Anteilsbewertung, die rückwirkend bis 2009 gelten.

Vorteile, die sich lohnen

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Verträge sorgfältig vorbereitet sein. Deshalb berücksichtigen wir gemeinsam mit Ihnen unterschiedlichste Fallgestaltungen, wie beispielsweise eine Grundstücksschenkung mit Nutzungs- oder Duldungsauflage (Nießbrauch, Wohnrecht) oder eine Übertragung des Eigentums gegen Rente.

Außerdem beachten wir weitere Möglichkeiten:

  • ggf. Stundung und Ablösung der Steuer
  • Geldschenkung zum Grundstückserwerb (mittelbare Grundstücksschenkung)
  • Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre
  • Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker
  • Einbringung von Privatvermögen in einen Betrieb
  • Auswirkungen der Schenkungen auf den späteren Erbfall

Sie sehen: Es gibt vielfältige Möglichkeiten zu einer steuersparenden Veranlagung. Schließlich sollten sowohl Schenker als auch Beschenkter profitieren!

Hinweis: Bei Schenkungen stehen dem Beschenkten alle zehn Jahre dieselben Freibeträge zu – wie bei einer Erbschaft.

Steuerklasse und Freibeträge im Schenkungsfall

Maßgeblich für die Einordnung in eine der drei Steuerklassen ist das Verhältnis des Erwerbers zum Schenker. In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad werden Freibeträge gewährt.

Steuersätze für Stichtage ab 01.01.2010

Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des verschenkten Vermögens (abzüglich Freibeträgen und Verbindlichkeiten) und der Steuerklasse.

Unsere Leistungen im Überblick

Grundleistungen:

  • Aufzeigen von vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeiten
  • Durchführen von Modellrechnungen für unterschiedliche Planszenarien
  • Berechnen der voraussichtlichen überschlägigen Steuerlast
  • Ermitteln des genauen Grundstückswertes
  • Bewertung von Betrieben (Einzelfirma, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft)
  • Bewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
  • Berechnen der Schenkungsteuer
  • Erstellen der Schenkungsteuererklärung

Selbstverständlich bieten wir Ihnen unsere Unterstützung auch bei Erbschaftsangelegenheiten an.

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